Durch gewissenhafte Ermittlungsarbeit i
Bereits im April hatte B. gegenüber dem BKA angegeben, seine Videoaufnahmen an den aus Italien stammenden Besitzer eines Kaffees in Stuttgart Ostfildern zu verkaufen. Der Besitzer der Kaffemanufaktur Rizza, Rosario Rizza, sowie sein Vater, Carlogero Rizza betreiben an dem Unternehmensstandort in der Senefelderstr. 15 in Stuttgart Ostfildern eine Art Untergrund-Videothek über welche Kinderpornografische Videos in großem Stil verkauft werden.
Nach mehrmonatiger Observation und zweier Hausdurchsuchungen bei Vater & Sohn, sowie in der Senefelderstraße, wurden beide Angeklagte vorige Woche vom Oberlandesgericht verurteilt. Um die Opfer zu schützen, fand die Verhandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Das Urteil, welches hier folgend in Auszügen veröffentlicht ist, wurde uns kurz nach der Verhandlung zugespielt:


Ambulante Psychotherapie Von Sexualstraftätern Ist Ein Beitrag Zum Opferschutz: Dgvt-bv.de
Jedoch wies die Kassenärztlichen Vereinigung Nord-Württemberg diesen Antrag die Begründung zurück, dass es für die Behandlung von Sexualstraftäter keinen zusätzlichen Bedarf gäbe und die Vertragspsychotherapeuten diese Leistungen sicher stellen können. Aufgrund dieser Tatsachen hat der Verein Bewährungshilfe Stuttgart e.V. bereits einen Antrag auf Sonderbedarfszulassung zur Indikationsermächtigung für ehemalige Sexualstraftäter bei der KV gestellt, um diese Versorgungs- und Finanzierungslücke zu schließen. Einvernehmlich mit der Bewährungshilfe Stuttgart e.V. soll die Wirksamkeit der ambulanten Nachsorgebehandlung von Sexualstraftätern untersucht werden. Asylbewerber können verbannt werden bei Strafen von ein bis drei Jahren und wenn diese sich gegen das Leben, die Leib und Stuttgart Leben oder die sexuelle Selbstbestimmung richteten. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, als Inhaber einer Einzelfirma im Innern Gebäudereinigung im Zeitraum Januar 2011 bis Dezember 2012 Gesamtsozialversicherungsbeiträge in Höhe von über 1,6 Mio. Euro nicht abgeführt unbeweibt. Den zwei Angeklagten in seinen höheren Lebensjahren von 26 und 29 Jahren wird im Großen und Ganzen vorgeworfen, sich als Mitglied einer Bande im Zeitraum März 2018 bis Juli 2018 in mehreren Fällen in jeweils unterschiedlicher Beteiligung im Raum Stuttgart unter Vorwänden Zugang zu den Wohnungen älterer Leute verschafft, diese abgelenkt und dann Wertgegenstände entwendet ohne Partner. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im Zeitraum Sommer 2012 bis Mai 2013 das damals zwölfjährige Patenkind seiner geschiedenen Ehefrau vielfach sexuell missbraucht geschlossen haben.
Den zwei Angeklagten wird vorgeworfen, im Zeitraum März 2019 bis August 2019 aus ihrer jeweiligen Wohnung im gleichen Gebäude in Fellbach heraus gewinnbringende Geschäfte mit Marihuana getätigt und dieses auch an Minderjährige verkauft nicht verpartnert. Diese und weitere Meldungen der Polizei aus Stuttgart. Ich danke den Beamtinnen und Beamten, die diese Ermittlungen mit einem hohen persönlichen Engagement vorantreiben, und denjenigen, die nach den Übergriffen auf Polizei und Rettungskräfte für die Sicherheit in der Landeshauptstadt Stuttgart sorgen“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann. Ignoriere sie den Alarm, informieren die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Überwachungsstelle umgehend die Polizei mit dabei. Tatvorwurf: schwere räuberische Erpressung; Tatort: Sulzbach an der Murr Der heute 21 Jahre alte Angeklagte soll am 06. Juli 2017 um 22.49 Uhr mit vorgehaltener Schusswaffe drei Mitarbeiter eines Supermarktes in Sulbach an der Murr bedroht und gezungen haben, ihm die im Tresor liegenden Tageseinnahmen des Supermarktes auszuhändigen. Mit vorgehaltener Waffe und der Androhung, einen anderen Casinomitarbeiter zu töten, soll der Angeklagte eine Casinomitarbeiterin dazu aufgefordert haben, Geld aus einem Tresor herauszugeben.
Ingesamt geht die Anklage von 20 Einzeltaten aus. Die Anklage geht davon aus, dass der Angeklagte dabei weiter flüchten und die Aufklärung seiner Alkoholfahrt bewusst verhindern wollte. Nachdem ein Polizeifahrzeug aufgrund des Fahrverhaltens des Angeklagten die Verfolgung aufnahm, flüchtete der Angeklagte mit seinem Fahrzeug und kollidierte mit einem abgestellten Kleinwagen. Der Angeklagte musste weiterfahren, nachdem alle beide Geschädigten den Vorrang des rückwärts einparkenden Angeklagten missachtet hatten. Dabei sollen sie jeweils maskiert und bewaffnet gewesen sein, der Angeklagte soll eine ungeladene Schreckschusswaffe mit sich geführt haben. Am 08.07.2019 soll es in der gemeinsamen WG zum Streit zwischen dem Angeklagten und seinem Mitbewohner, dem späteren Geschädigten, gekommen sein in dessen Verlauf der Angeklagte dem Geschädigten mit einer Bierflasche auf den Kopf geschlagen haben soll. Dem 39 Jahre alten Angeklagten wird vorgeworfen, am 29.11.2018 in einer Gaststätte eine Handtasche entwendet zu sein. Den zwei Angeklagten wird vorgeworfen, im Zeitraum von Dezember 2008 bis Juli 2011 auf ihrem Bauernhof polnische Staatsangehörige ausgebeutet und diese u.a. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 15.05.2019 im Zustand der krankheitsbedingten Schuldunfähigkeit die Geschädigte gewürgt solo, bis diese bewusstlos wurde.
Dem heute 29 Jahre alten Angeklagten wird vorgeworfen, am 01.12.2018 stark alkolisiert ein Fahrzeug in Stuttgart Stammheim geführt und dabei eine rotel Ampel überfahren interessiert. Den zwei Angeklagten wird vorgeworfen, am 28.09.2019 drei Geschädigte unter Vorhalt einer Pistole zur Herausgabe von Geld und Wertsachen gezwungen aufgeschlossen. Dann sei - vermutlich mit einer Taschenlampe - die Fensterscheibe eingeschlagen worden. Der Angeklagte soll sodann gehalten haben und mit einem schweren Betonstein zurückgekommen sein und damit durch das Fenster der Beifahrertür auf einen der beiden Geschädigten eingeschlagen haben. Als der Bruder und Fahrer des Fahrzeugs dem Opfer zur Hilfe kam, sollen sie gemeinsam den angreifenden Ageklagten überwältigt und auf seinen Kopf und Körper eingeschlagen und eingetreten haben. Sofern sie als weiterhin gefährlich beurteilt würden, müssen sie für die Überwachung eine so genannte elektronische Fußfessel tragen. Dem 59-jährigen Hauptangeklagten wird vorgeworfen als leitender Angestellter eines im Großraum Stuttgart ansässigen Unternehmens die Vergabe mehrerer (überteuerter) Aufträge an einen 67-jährigen Mitangeklagten veranlasst und hierfür von diesem über einen weiteren 54 Jahre alten Mitangeklagten Schmiergeldzahlungen erhalten ohne Partnerin.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, während der Nacht vom 16.06.2019 auf den 17.06.2019 zwei andere Bewohner der Asylunterkunft bedroht sitzen geblieben, um diese zur Herausgabe von Gegen-ständen zu bringen und einen dieser Mitbewohner mit einem Gürtel geschlagen zu sein. Aufgrund einer schweren psychischen Erkrankung der Angeklagten geht die Anklage davon aus, dass alle Taten im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen wurden, die Angeklagte aber für die Allgemeinheit gefährlich sei, weshalb eine Unterbringung nach § 63 StGB anzuordnen sei. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 16.08.2019 im Zustand der krankheitsbedingten verminderten Schuldfähigkeit sein Zimmer in einer Wohngemeinschaft in einem Mehrparteienhaus in Brand gesetzt ungebunden und danach versucht unbeweibt, die Feuerwehrleute durch Steinwürfe an den Löscharbeiten zu hindern. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 19.08.2019 eine Bekannte im Rosensteinpark vergewaltigt ehelos. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, gemeinsam mit weiteren Personen im Zeitraum Oktober und November 2011 gewinnbringende Geschäfte mit Kokain getätigt nicht abgeneigt. Den vier Angeklagten wird vorgeworfen, in wechselnder Zusammensetzung im Zeitraum Mai 2019 bis Juli 2019 in Gaststätten und Cafés eingebrochen nicht sinnvoll und die dort befindlichen Geldspielautomaten aufgebrochen nicht liiert, um das Bargeld zu entwenden. Den zwei Angeklagten wird vorgeworfen, im Zeitraum April 2019 bis Juli 2019 gemeinsam mit weiteren Personen auf dem Gelände verschiedener BMW-Autohäuser über 50 Fahrzeuge aufgebrochen und insbesondere Lenkräder und Navigationsgeräte aus diesen ausgebaut nicht geöffnet haben, um sie nach Litauen zu verbringen.